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AGB
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Allgemeine Mietbedingungen

§1 Allgemeines

  1. Diese allgemeinen Miet- und Nutzungsbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fotoautomaten (Fotobox) zwischen Marcus Jägg, Alemannenweg 13, 88451 Dettingen an der Iller  (nachstehend: Vermieter) und den Mietern.

 

§2 Mietgegenstand

(1) Der Vermieter (Marcus Jägg) vermietet Fotoautomaten (nachfolgend Fotobox genannt) in verschiedenen Ausführungen für Veranstaltungen jeder Art.

(2) Mit der Fotobox können sich die Gäste fotografieren. Die Fotos werden sofort am Monitor angezeigt und parallel auf der internen Festplatte gespeichert. Bei der „Fotobox Print200, Print400, Print All-In“ mit Sofortdruck. Unsere Fotobox verfügt über ein zusätzlichen Monitor an der Seite, der die aufgenommenen Bilder anzeigt. Mit der Sofortdruck-Funktion können Sie ihre Bilder auswählen und sofort ausdrucken.

(3) Nach der Vermietung werden die entstandenen Bilder in unserer Online Galerie dem Mieter mit einem separaten Zuganscode zur Durchsicht zur Verfügung gestellt mit dem Recht Bilder zu löschen.

(4) Anschließend kann der Mieter die Bilder auf der Online Galerie www.fotobox-illertal.de/login für die Gäste des Mieters zum Download freigeben. Der Zugang erfolgt mit einem Zugangscode, der den Gästen mittels den Visitenkarten ausgehändigt wurde. Die Fotos werden über einen Zeitraum von 30 Tagen bereitgestellt. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die fotografierten Personen mit der Veröffentlichung ihrer Fotos in der Online Galerie einverstanden sind. Die Fotobox Illertal-Allgäu-Allgäu stellt lediglich die Plattform zum Download zur Verfügung und ist für den Inhalt nicht verantwortlich.

(5) Information zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Fotos oder Filmen im Internet:

Eine Nutzung von personenbezogenen Daten und Bildnissen, wie Fotos oder Filmaufnahmen durch eine Veröffentlichung auf der Internetseite des Unternehmens ist gem. § 22 Kunsturhebergesetz nur mit Einwilligung des Betroffenen zulässig. Falls Sie mit einer derartigen Nutzung einverstanden sind, können Sie hierzu Ihre Einwilligung erklären. Die Abgabe der Einwilligungserklärung ist freiwillig und kann von Ihnen jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Für den Fall, dass Sie die Einwilligungserklärung nicht abgeben möchten, stellen wir ausdrücklich fest, dass dies für Sie mit keinerlei Nachteilen verbunden ist.

Durch die beabsichtigte Verwendung auf der Internetseite des Unternehmens besteht die Möglichkeit des weltweiten Zugriffs auf die Bildnisse bzw. des Abrufs der eingestellten Daten und Bildnisse, auch aus Ländern, in denen kein oder kein hinreichender Datenschutzstandard besteht. Die Fotobox Illertal-Allgäu kann deshalb weder die Zugriffe auf diese Daten über das Internet noch die Nutzung dieser Daten beeinflussen und insoweit auch keine Gewähr für die Beachtung des Datenschutzes übernehmen.

Mit geeigneten Suchmaschinen können personenbezogene Daten im Internet aufgefunden und die auf Bildnissen dargestellten Personen unter Umständen auch identifiziert werden. Dadurch besteht auch die Möglichkeit, durch Zusammenführung dieser Daten und Informationen mit anderen im Internet vorhandenen Daten Persönlichkeitsprofile zu bilden und zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten, z. B. für Zwecke der Werbung, zu erschließen. Aufgrund der Möglichkeiten des weltweiten Abrufs und Speicherung der Daten durch andere Stellen oder Personen kann im Falle eines Widerrufs der Einwilligung und trotz Entfernung Ihrer Daten und Bildnissen von unserer Internetseite eine weitere Nutzung durch andere Stellen oder Personen oder ein Auffinden über Archivfunktionen von Suchmaschinen nicht ausgeschlossen werden.

 

§5 Mietzeitraum, Nutzungszeitraum, Anlieferung/Abholung und Rücklieferung/Rückgabe

(1) Zur Berechnung des Mietpreises ist allein der Nutzungszeitraum entscheidend. Beginn und Ende des Nutzungszeitraums wird im Mietvertrag vereinbart. In den buchbaren Paketen ist immer die Nutzungsdauer gemeint.

(2) Die Miete beginnt mit Anlieferung / Abholung der Fotobox und endet mit der Rücklieferung / Rückgabe.  Zeit und Ort der Anlieferung/Abholung und der Rückabholung/Rückgabe werden im Mietvertrag vereinbart.

(3) Der Nutzungszeitraum weicht vom Mietzeitraum ab, wenn die Fotobox bereits im Voraus abgeholt wird und nach der Nutzung z.B. am nächsten Tag zurückgegeben wird.

(4) Bei Nutzung außerhalb des vereinbarten Nutzungszeitraums wird zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis je angefangener Stunde der Betrag von EUR 49,00 berechnet.

(5) Bei gebuchter Option „Anlieferung, Abholung inkl. Aufbau und Abbau“ erfolgt die Anlieferung und Rücklieferung durch den Vermieter und auf Gefahr des Vermieters. Bei gebuchter Option „Selbstabholung“ erfolgt die  Abholung und Rückgabe durch den Mieter auf Gefahr des Mieters.

(6) Wenn im Vertrag eine Sicherheitsleistung/Kaution vereinbart wurde (optional). überlässt der Mieter dem Vermieter eine Sicherheitsleistung/Kaution, die der Mieter bei Rückgabe der Fotobox in unbeschädigtem Zustand zurück erhält.

(7) Bei einer Verschlechterung des Mietgegenstands gelten die gesetzlichen Regelungen.

(8) Der Mietgegenstand darf nur von dem Mieter der im Mietvertrag eingetragen wurde genutzt werden. Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht an Dritte zur Nutzung (Ingebrauchnahme) übergeben, es sei denn der Vermieter erteilt vorher seine Zustimmung in Schrift- oder Textform. Bereits hiermit erteilt der Vermieter seine Zustimmung zur vertragsgemäßen Nutzung des Mietgegenstands durch die Gäste einer etwaigen Veranstaltung, zu deren Anlass der Mieter den Mietgegenstand angemietet hat.

(9) Der Mieter verpflichtet sich insbesondere zu nachfolgender, ordnungsgemäßen Nutzung des Mietgegenstands.
Der Mietgegenstand darf ausschließlich in Innenräumen, wind- und wettergeschützten Zelten Hütten und ähnliches oder in vergleichbaren Räumlichkeiten bzw. Unterständen verwendet werden. Es ist die Pflicht des Mieters, den Mietgegenstand vor schädlichen Wetter- und Witterungsbedingungen zu schützen.

 

4. Vertragsschluss und Stornierung

(1) Ein Mietvertrag für eine Fotobox kommt mit der Annahme der schriftlichen Beauftragung des Mieters durch den Vermieter zustande. Die Einzelheiten der Vermietung, insbesondere Typ der Fotobox, Mietdauer, Veranstaltungsort, Höhe der Miete, werden im Mietvertrag festgelegt.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

(3) *** Bei Stornierung des Auftrages steht dem Vermieter der Fotobox eine Ausfallmiete in Höhe von 50% der vereinbarten Miete zu ( ausgeschlossen ist hiervon der Fall der höheren Gewalt)

Ausnahme:

Der Vermieter kann die Fotobox für denselben Zeitraum an jemand anderes vermieten, ist nur die Differenz zwischen der Ausfall/Miete und der neuen Miete der Fotobox zu erstatten***. AGB gelesen und anerkannt.

5. Haftung des Mieters und Haftung des Vermieters

(1) Für jede Veränderung, Verschmutzung und Beschädigung oder Zerstörung während der Mietzeit bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Fotoautomaten haftet der Mieter in Höhe des Wiederherstellungswertes oder des Marktwertes. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden als der Wiederherstellungs- bzw. Marktwert entstanden ist.

(2) Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens des Vermieters beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den vereinbarten Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.

(3) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Vermieter unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Vermieter haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet der Vermieter nicht.

(4) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(5) Ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6. Beachtung der Rechte an den Bildern

(1) Die Speicherung und sonstige Benutzung der Bilder der Gäste durch den Vermieter und/oder den Mieter, z.B. zu privaten Zwecken oder zu Werbezwecken, bedarf der Zustimmung der Gäste.

(2) Der Mieter verpflichtet sich, die Bilder der Gäste nur im Rahmen der erteilten Einwilligungen zu benutzen. Der Mieter ist ferner dafür verantwortlich, dass er durch die Veröffentlichung oder Weiterleitung von Bildern keine Rechte Dritter verletzt.

(3) Bei Nutzung der Online Galerie (www.fotobox-illertal.de/login) zur Veröffentlichung der Fotos gilt folgendes:

  • Der Vermieter stellt lediglich die technische Plattform zur Bereitstellung der Fotos zur Verfügung

  • Der Mieter entscheidet welche Fotos in der Online Galerie für seine Gäste veröffentlicht werden. Er hat dazu die Möglichkeit in der Online Galerie Fotos zu löschen.

  • Bevor der Mieter die Fotos für seine Gäste freigibt verpflichtet er sich das Einverständnis der fotografierten Personen einzuholen, dass diese mit Veröffentlichung ihrer Fotos in der Online Galerie einverstanden sind.

 

7. Datenschutz

(1) unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter

https://www.fotobox-illertal.de/datenschutz

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